Die Welt der Lebensmittel ist voller Veränderungen und Adaptionen zur Gewährleistung höchstmöglicher Transparenz. So auch bei der bisher üblichen, mittlerweile nicht mehr zulässigen Bezeichnung “Bienenhonig”, die nun für mehr Vertrauen seitens der Verbraucher sorgen soll.
Warum ist die Bezeichnung “Bienenhonig” nicht mehr zulässig?
Welche Kennzeichnung wird nun anstelle von “Bienenhonig” verwendet?
Die Verwendung der Bezeichnung “Honig” stellt hingegen sicher, dass der Verbraucher exakt weiß, um welches Produkt es sich handelt: Nämlich um einen natürlichen Süßstoff von Bienen. Indem “Bienenhonig” durch “Honig” ersetzt wird, verbessert sich also Klar- und Eindeutigkeit der Produktbezeichnung und heimische Imker unterscheiden sich von honigähnlichen, beispielsweise veganen Produkten weitaus deutlicher. Diese waren in ihrer Namensgebung bisher kaum von “echtem” Honig zu unterscheiden. Durch die neue Kennzeichnung grenzt sich das unverarbeitete, landwirtschaftliche Produkt nun endlich deutlich von etwaigen Konkurrenzprodukten ab.
Festgelegt wurde die neue Bestimmung im Österreichischen Lebensmittelbuch, Kapitel B3. Sie gilt für österreichischen Honig bzw. den innerstaatlichen Lebensmittelverkehr und betrifft vor allem Imker*innen als Hersteller, Abfüller und Verkäufer:
Weiterführende Informationen zu Begriffsbestimmungen, Kennzeichnung und Merkmale zur Zusammensetzung von Honig sind grundsätzlich in der Honigverordnung, BGBl. II Nr. 40/2004 idgF., geregelt, im Folgenden kurz als „Honigverordnung“ bezeichnet.
Was bedeutet das in der Praxis?
Nebst der Anpassung sämtlicher öffentlicher Verkaufstexte, Etiketten und Kartonagen, betrifft diese Verordnung auch die klassischen, goldenen Deckel des Imkerbundes, die aufgrund dieser gesetzlichen Verordnung angepasst wurden. Selbstverständlich sind die neuen Auflagen jederzeit bei uns erhältlich. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich und stehen bei etwaigen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Fazit:
Die Änderung der Lebensmittelbezeichnung von “Bienenhonig” zu “Honig” dient der Klarheit und Transparenz für die Verbraucher. Indem der Begriff “Bienenhonig” nicht mehr verwendet wird, wird vermieden, dass Missverständnisse über das Produkt Honig entstehen. Die Verwendung der Bezeichnung “Honig” allein stellt sicher, dass der Verbraucher genau weiß, um welches Produkt es sich handelt. Transparenz ist ein wichtiger Aspekt in der Lebensmittelindustrie, und diese Änderung trägt dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.